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   LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,11636
LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09 B ER (https://dejure.org/2010,11636)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.03.2010 - L 6 AS 516/09 B ER (https://dejure.org/2010,11636)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. März 2010 - L 6 AS 516/09 B ER (https://dejure.org/2010,11636)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09
    Gegen den den Bewilligungszeitraum vom 1. November 2008 bis 30. April 2009 betreffenden Bescheid vom 27. Oktober 2008 erhob der Antragsteller am 28. November 2008 Widerspruch und machte geltend, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/11b AS 67/06 R) habe der Grundsicherungsträger im Falle selbstgenutzten Wohneigentums diejenigen Kosten zu übernehmen, die er ansonsten für eine angemessene Mietwohnung zu tragen hätte.

    Zutreffend hat der Antragsteller auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verwiesen (Urteil vom 18. Juni 2008 a.a.O.), wonach Tilgungsleistungen einer selbstgenutzten angemessenen Immobilie vom Grundsicherungsträger bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind, wenn der Hilfebedürftige ansonsten seine Wohnung aufgeben müsste.

    Eine solche Wohnfläche ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als Mindestgröße anzusehen, die auch bei einer Belegung mit nur einer Person angemessen ist (vgl. Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 2/05 R und Urteil vom 18. Juni 2008 a.a.O.).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2005, Az. L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 9. Aufl., § 86b Rdnr. 29).
  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004, Az: L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2002, Az: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004, Az: L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2002, Az: L 18 B 237/01 V ER).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09
    Eine solche Wohnfläche ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als Mindestgröße anzusehen, die auch bei einer Belegung mit nur einer Person angemessen ist (vgl. Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 2/05 R und Urteil vom 18. Juni 2008 a.a.O.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, Az. 2 BvR 745/88 = BVerfGE 79, 69 ff.; Beschluss vom 22. November 2002, Az. 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236 f.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 12.03.2010 - L 6 AS 516/09
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, Az. 2 BvR 745/88 = BVerfGE 79, 69 ff.; Beschluss vom 22. November 2002, Az. 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236 f.).
  • SG Gießen, 30.04.2010 - S 26 AS 352/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Umzug eines unter 25Jährigen ohne

    29 Das Gericht geht von einer Verpflichtung der Antragsgegnerin für längstens zwölf Monate aus (so im Ergebnis auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. März 2010, L 6 AS 516/09 B ER, Juris-Rn. 16).
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